Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) ist die rechtliche Grundlage für die geschäftsmäßige und entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich mit Anhänger ein
zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und mehr haben. Hier wird auch die Versicherungspflicht für den Frachtführer beschrieben, wenn er diese Voraussetzungen erfüllt.
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